Ausbildung und Flugsimulator
Wir bilden Sie aus!
Als eines der komplexesten, vom Menschen geschaffenen Luftfahrzeuge fasziniert der Hubschrauber von Jung bis Alt.
Ganz egal, ob Sie mit einer Privatpilotenlizenz ein atemberaubendes Hobby suchen, dieses zum Beruf machen wollen,
oder Ihre bestehende Lizenz vielfach erweitern möchten – wir bilden Sie aus!
Als eines der größten Hubschrauberunternehmen im deutschsprachigen Raum decken wir ein einzigartiges Einsatzspektrum ab:
VIP-Personentransport, Lastenflüge im Gebirge, Flüge für die Offshore Industrie, Notfall-Logistik, Eiltransporte und Luftrettung.
Unsere gesamte Erfahrung in den genannten Einsatzgebieten geben wir während Ihrer Aus- und Weiterbildung an Sie weiter und garantieren Ihnen damit eine hochqualifizierte Ausbildung in allen Bereichen.
Wir schulen auf den gleichen Hubschraubermustern, die wir auch im gewerblichen Flugbetrieb einsetzen.
Dementsprechend sind all unsere Fluglehrer regelmäßig auf diesen Maschinen im Einsatz und verfügen über ein umfassendes Expertenwissen, das sie selbstverständlich an unsere Schüler weitergeben.
Unsere hochmoderne und top gewartete Flotte, bestehend aus ein- und mehrmotorigen Hubschraubern, wird in der Schulung durch unseren Flugsimulator vom Typ FNPT II ergänzt. Damit haben wir nicht nur die Möglichkeit bereits in der Grundschulung wichtige Notverfahren zu simulieren, sondern können damit auch erweiternde Berechtigungen für den Flugbetrieb mit Mehrmannbesatzung (MCC) oder nach Instrumentenflugregeln (IR) ausbilden. Zusätzlich nutzen wir sogenannte „Full Flight“ Simulatoren für die entsprechenden Hubschraubermuster.
Uns ist es sehr wichtig, dass die Ausbildung individuell und persönlich gestaltet wird und berücksichtigen daher gerne Ihre
Wünsche und passen die Schulung nach Möglichkeit an die Anforderungen eines jeden Schülers an.
Was macht uns aus?
ERFAHRENES TEAM
Unsere Lehrer haben jahrelange Flugerfahrung, können zahlreiche Flugstunden vorweisen und sind regelmäßig in den verschiedensten Bereichen im Einsatz.
Wir setzen aber auch gezielt auf die Förderung von jungen Nachwuchskräften, damit wir unsere Erfahrung und Qualität langfristig erhalten und ausbauen können.
UMFANGREICHE MÖGLICHKEITEN
Von der Erstausbildung bis zur spezialisierten Weiterbildung
– bei uns ist alles möglich.
BREITES EINSATZSPEKTRUM
Durch unser breites Einsatzspektrum sind wir Profis vom Fach:
Von A wie Arbeitsflüge zur Versorgung der Offshore Windparks bis Z
wie Zubringer für VIP Personentransporte. Diese weitreichende Erfahrung geben wir gerne weiter.
Schulungsflotte
Für jede Ausbildung das passende Muster
AS350
AS355
EC135
H145
A109 S und A109 SP
Ausbildungsgänge
PPL
Privatpilotenlizenz
Inhalte Theorie |
Voraussetzungen |
Luftrecht | Mindestalter beim ersten Alleinflug: 16 Jahre |
Menschliches Leistungsvermögen | Mindestalter bei Lizenzerwerb: 17 Jahre |
Meteorologie | Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1 oder 2 |
Kommunikation | Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG) |
Grundlagen des Fliegens | Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), nicht älter als 6 Monate |
Betriebliche Verfahren | Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis) |
Flugleistung und Flugplanung | Erklärung über schwebende Strafverfahren |
Allgemeine Luftfahrzeugkunde | 2 Passbilder |
Navigation |
Praxis |
Ohne jegliche Luftfahrt-Vorkenntnisse bringen wir Ihnen in mindestens 45 Flugstunden alle Verfahren bei, die Sie als Privatpilot benötigen. Über das Basisflugtraining mit Schwebeflugübungen, Einweisung in den Platzrundenverkehr und diverse Notverfahren geht es weiter mit Navigationsflügen und allgemeinen Flugverfahren, wie beispielsweise Hanglandungen und Funknavigationsflüge, ehe wir gemeinsam die Prüfungsvorbereitung angehen. Von den genannten Praxisinhalten ist auch ein Teil von mindestens 10 Flugstunden vorgesehen, den Sie alleine im Cockpit verbringen. Sowohl die Solostunden im Platzrundenverkehr (5h), als auch die in der Überlandnavigation (5h) dienen dabei zur bestmöglichen Vorbereitung auf Ihre Alleinflüge nach dem Lizenzerwerb. Nach intensiver Vorbereitung wird die praktische Prüfung durch einen Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamtes abgenommen. Diese findet im Regelfall an Ihrem Ausbildungsort statt und wird auf einem Ihnen bekannten Hubschraubermuster durchgeführt. |
CPL
Berufspilotenlizenz (modular)
Inhalte Theorie |
Voraussetzungen |
Luftrecht | Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 17 Jahre |
Zelle, Systeme, Elektronik, Triebwerke |
Mindestalter bei Lizenzerwerb: 18 Jahre |
Instrumente |
Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1 |
Masse und Beladung |
Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG) |
Flugplanung |
Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), nicht älter als 6 Monate |
Flugleistung |
Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis) |
Menschliches Leistungsvermögen |
Erklärung über schwebende Strafverfahren |
Meteorologie |
Nachweis über Erste-Hilfe-Maßnahmen, nicht älter als 12 Monate |
Allgemeine Navigation |
Nachweis über Kenntnis in Mathematik, Physik und Englisch |
Funknavigation |
Privatpilotenlizenz, Sprechfunkzeugnis, Flugstundennachweis |
Betriebliche Verfahren |
2 Passbilder |
Aerodynamik |
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Kommunikation (VFR) |
Praxis |
Den Weg zum Traumberuf Hubschrauberpilot verfolgen und dabei höchste Flexibilität genießen – die modulare Berufspilotenausbildung macht es möglich! In drei klar strukturierten Modulen kommt dieser Ausbildungsweg allen entgegen, die Ihre Lizenz nicht in Vollzeit erwerben möchten oder können. Dadurch sind Sie nicht nur zeitlich flexibel, sondern können sich auch die Kosten für die Ausbildung nach Ihren Bedürfnissen einteilen. Der Start ist hierbei der klassische Erwerb der Privatpilotenlizenz. In diesem Modul sammeln Sie nicht nur mindestens 45 Flugstunden Erfahrung, sondern sind nach Abschluss auch gleichzeitig Lizenzinhaber der PPL(H) und können bereits mit Freunden und Verwandten hoch hinaus. Damit bilden Sie die Grundvoraussetzung für das Modul 2, die Flugstundensammelphase. In diesem Teil der Ausbildung geht es darum, die nötige Erfahrung von insgesamt 155 Flugstunden aufzubauen. Hierbei steht Ihnen unsere Flotte jederzeit zum Chartern zur Verfügung – teilen Sie sich die Flüge ganz nach Ihrem Belieben ein. Wie auch in der durchgehenden Ausbildung ist die Nachtflugberechtigung selbstverständlich fester Bestandteil Ihrer Ausbildung. Nach intensiver Vorbereitung wird die praktische Prüfung durch einen Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamtes abgenommen. Diese findet im Regelfall an Ihrem Ausbildungsort statt und wird auf einem Ihnen bekannten Hubschraubermuster durchgeführt.
|
ATPL
Instrumentenflug- berechtigung
Inhalte Theorie |
Voraussetzungen |
Luftrecht | PPL(H) mit Nachtflugqualifikation, ATPL(H) oder CPL(H) Lizenz, mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot von Hubschraubern oder Flugzeugen, davon mindestens 10 Stunden auf Hubschraubern |
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse / Bordinstrumente |
Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1 oder 2 (je nach Lizenz) |
Flugplanung und -überwachung |
Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG) |
Menschliches Leistungsvermögen |
Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), nicht älter als 6 Monate |
Meteorologie |
Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), nicht älter als 6 Monate |
Funknavigation |
Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis) |
IFR-Kommunikation |
Musterberechtigung für das Muster, auf dem Sie die IR(H) Prüfung ablegen möchten |
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Lizenz, Sprechfunkzeugnis, Flugstundennachweis |
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2 Passbilder |
Ähnlich wie Flugzeuge, dürfen auch Hubschrauber bei Witterungsbedingungen fliegen, die einen Flug nach Sichtflugregeln (VFR – Visual Flight Rules) nicht zulassen würden. Dafür benötigen Sie eine Instrumentenflugberechtigung IR(H) die Sie dazu befugt, entsprechend zugelassene Maschinen nach Instrumentenflugregeln (IFR – Instrument Flight Rules) fliegen zu dürfen. |
FI
Fluglehrer
Voraussetzungen |
Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 18 Jahre |
Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG) |
PPL- oder CPL-Lizenz |
Sprechfunkzeugnis (BZF 1) |
250 Flugstunden
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10 Stunden Instrumentenflugausbildung
|
20 Stunden VFR-Überlandflug |
Praxis |
Sie haben eine Begeisterung fürs Hubschrauberfliegen und möchten nun auch andere anstecken? Dann bringen Sie Ihnen doch gleich das Fliegen bei und werden Fluglehrer – HTM macht es möglich. Gemeinsam intensivieren wir nicht nur Ihr theoretisches Wissen und Ihre praktischen Fertigkeiten, sondern schulen Sie auch in Methodik und Didaktik, damit Sie Ihr Erlerntes optimal an die Flugschüler weitergeben können. Bereits mit einer Erfahrung von 250 Flugstunden können Sie die Fluglehrerberechtigung erwerben und lernen in insgesamt 125 Stunden Theorie und 30 Stunden Praxis, wie man zukünftige Piloten optimal ausbildet. Sobald Sie die Prüfung bestanden haben, besitzen Sie eine vorerst 3 Jahre gültige Lehrberechtigung, die anschließend verlängert werden muss. Anfangs ist Ihre Fluglehrerlizenz für Hubschrauber FI(H) noch im Umfang beschränkt und erweitert sich Stück für Stück mit zunehmender Ausbildungserfahrung. Privat- und Berufspiloten ausbilden, Musterberechtigungen erteilen und vielleicht später sogar Fluglehrer schulen – all das wird nun zu Ihrer Aufgabe. |
MCC
Multi Crew Cooperation VFR
Praktische Ausbildung Bei Anwendung für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR): Bei Anwendung für Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR): Bei beiden Varianten agieren sie jeweils zur Hälfte der zu absolvierenden Stunden als „Pilot flying“ (fliegender Pilot) und „Pilot monitoring“ (beobachtender Pilot) Theorieausbildung Die Theorieausbildung umfasst 25 Stunden. In diesem Teil der Ausbildung vermitteln wir Ihnen die Grundlagen der Zusammenarbeit einer sogenannten „mehrköpfigen Besatzung“. In der gesamten Ausbildung liegt der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit der Besatzungen bei den möglichen auftretenden Normal- und außergewöhnlichen Verfahren und natürlich auch Notverfahren. |
MCC
Multi Crew Cooperation IR
Praktische Ausbildung Bei Anwendung für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR): Bei Anwendung für Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR): Bei beiden Varianten agieren sie jeweils zur Hälfte der zu absolvierenden Stunden als „Pilot flying“ (fliegender Pilot) und „Pilot monitoring“ (beobachtender Pilot) Theorieausbildung Die Theorieausbildung umfasst 25 Stunden. In diesem Teil der Ausbildung vermitteln wir Ihnen die Grundlagen der Zusammenarbeit einer sogenannten „mehrköpfigen Besatzung“. In der gesamten Ausbildung liegt der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit der Besatzungen bei den möglichen auftretenden Normal- und außergewöhnlichen Verfahren und natürlich auch Notverfahren. |
Umschreibung Lizenzen
Außerhalb von Europa bzw. dem EASA-Geltungsbereich erworbene Fluglizenzen werden vom Luftfahrtbundesamt nicht oder nur zu Teilen anerkannt.
Um Ihre Rechte als Pilot in Deutschland oder einem anderen europäischen Land ausüben zu dürfen, müssen Sie daher gewisse Ausbildungsinhalte nochmals absolvieren.
Der Schulungsaufwand richtet sich dabei zum einen danach, ob Sie privat oder gewerblich fliegen möchten und zum anderen nach Ihrer bereits gesammelten Flugerfahrung.
Selbstverständlich würden wir uns freuen, Sie auf Ihrem Weg zu einer EASA-Lizenz begleiten zu dürfen und beraten Sie gerne.
Simulatortraining
SimulatorTraining im FNPT II vom Typ EC135
Ganz egal für welche Ausbildung Sie sich entscheiden: Wir garantieren Ihnen das bestmögliche Training. Um dieses Versprechen halten zu können, schulen wir unter den modernsten Voraussetzungen und dazu gehört unter anderem unser Flugsimulator FNPT II vom Typ EC135.
Dieser gibt uns die Möglichkeit, durch alle Ausbildungsgänge spezielle Flugverfahren zu simulieren und zu intensivieren und Sie dadurch bestmöglich auf Ihre fliegerische Karriere vorbereiten zu können.
Sei es in den allgemeinen Flugverfahren während der Privatpilotenausbildung, Funknavigation auf Ihrem Weg zum Berufspiloten oder der Einweisung in den Flug nach Instrumentenflugregeln für den Erwerb der IR(H) Berechtigung durch realistischste Simulationsflüge werden Sie auf nahezu alles vorbereitet.
Warum Simulatortraining?
Das Trainieren bestimmter Verfahren ist im Simulator wesentlich effizienter, denn
- die Piloten erleben keinen realen Stress (freeze Situation)
- Notfalltraining, ohne reale Gefahr
- IFR und MCC Verfahren werden trainiert
- leichtes Wiederholen bestimmter Situationen jederzeit möglich.
Die Piloten
- trainieren Szenarien, die im funktionsfähigen Hubschrauber nicht darzustellen oder gar gefährlich sind.
- können vielfältige Start- und Landeverfahren von jedem beliebigen Flughafen oder Hubschrauberlandeplatz sowie auf Offshore-Plattformen oder im bergigen Gelände absolvieren.
- können sich beim Erlernen der Funknavigation ausschließlich darauf konzentrieren.
- fliegen bei schwieriger Wetterlage wie Schneefall oder Starkregen, die wir im Simulator realitätsnah darstellen, und trainieren unter Flugwetterbedingungen (Instrument Meteorological Conditions).
- fliegen nach Instrumentenflugregeln, MCC.
Warum dieser Simulatortyp?
Wir operieren mit über 12 Hubschraubern vom Typ Airbus Helicopters EC135 und setzen diesen entsprechend oft in der gewerblichen Fliegerei nach Instrumentenflugregeln sowie im Offshore Betrieb ein.
Wir schaffen daher schon in der Ausbildung die Verbindung zum späteren Einsatzspektrum.
Den Flugsimulator nutzen wir für vielfältige Trainings- und Schulungszwecke:
Instrumentenflugberechtigung IR(H)
IMC Training
Integrierte und modulare Kurse, z. B. Verkehrspilotenlizenz ATPL(H), Berufspilotenlizenz CPL(H)
Multi-Crew-Cooperation-Training (MCC)
Offshore- und Ölplattform-Anflüge
Training von normalen Abläufen und Notfallsituationen
Fluglehrer- und Auffrischungstrainings
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